Das Bundesgesundheitsministerium strebt ein Gesetz zum Rauchverbot in öffentlichen Räumen für Anfang kommenden Jares an. Eine entsprechende Regelung könne etwa im März oder April 2007 in Kraft treten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), in Berlin. Das Gesetzgebungsverfahren solle noch in diesem Jahr beginnen, werde allerdings mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Caspers-Merk verwies auf verschiedene Gesetzesinitiativen aus den Reihen des Bundestages und sprach sich für ein gemeinsames Vorgehen aus. "Wir werden uns zusammensetzen und eine gemeinsame Grundlage schaffen." Sie zeigte sich zuversichtlich über die Einigungschancen. Neben einem Gruppenantrag verschiedener Abgeordneter gebe es Initiativen von den Grünen sowie aus der Union. Caspers-Merk räumte jedoch ein, dass die Länder bei einem Rauchverbot in den öffentlichen Gebäuden mitziehen müssten, etwa in Schulen oder Krankenhäusern. Rechtlich umgesetzt werden könne ein bundesweites Rauchverbot in öffentlichen Räumen entweder über Arbeitsschutzbestimmungen oder den Grundgesetzartikel 74, der Maßnamen zur Abwehr "gemeingefährlicher Krankheiten" erlaube. Grundgedanke dabei ist, dass die Nichtraucher als "Passivraucher" der Belastung durch das Nikotin ausgesetzt sind. Caspers-Merk verwies auf die guten Erfahrungen in Irland, wo ein striktes Rauchverbot seit 2004 gilt. Dort gelte der Arbeitsschutz von Nichtrauchern auch in der Gastronomie, wodurch ein Rauchverbot in den Gaststätten erreicht werde. Umsatzeinbußen, wie sie die Branche in Deutschland fürchtet, hätten sich durch die Regelung in Irland nicht ergeben. Caspers-Merk äußerte sich zugleich unzufrieden mit der freiwilligen Vereinbarung, die die Regierung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband abgeschlossen hat. Sie könne nicht erkennen, dass der darin angepeilte Anteil rauchfreier Gaststätten erreicht werde. Ohnehin werde in der öffentlichen Debatte inzwischen zunehmend auf eine gesetzliche Regelung gesetzt.
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