Revision als ``offensichtlich unbegründet´´verworfen
Karlsruhe (ddp). Die Verurteilung des Mörders des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten als ``offensichtlich unbegründet´´. Das Landgericht München I hatte den 26-jährigen Iraker Herisch A. im November 2005 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die nun ebenfalls vom 1. Strafsenat des BGH bestätigt wurde. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Herisch A. Moshammer in der Nacht zum 14. Januar 2005 nach einem Streit um sexuelle Dienste in dessen Haus in Grünwald mit einem Kabel erdrosselte. Der Angeklagte habe das Kabel ``blitzschnell´´ von hinten mehrmals um den Hals seines wehrlosen Opfers gewickelt und Moshammer zu Boden gerissen. Herisch A. habe so lange zugezogen, bis das Kabel zerriss. Danach habe der Täter den leblosen Moshammer und anschließend das Haus nach Bargeld durchsucht. Das Landgericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe ``im unteren zweistelligen Bereich´´ gefordert. Die Anwälte von Herisch A. führten an, zugunsten des Angeklagten müsse berücksichtigt werden, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und ein Geständnis abgelegt habe. (AZ: 1 StR 240/06 - BGH-Beschluss vom 12. Juli 2006) (ddp) 20.07.2006 14:17 Uhr
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."