Sechs Monate vor Einführung einer neuen Rundfunkgebühren-Pflicht für Computer und Handys mit Internetzugang ist der Streit über die Abgabe voll entbrannt. Damit "würden mit einem Schlag Millionen von Geräten unabhängig von der tatsächlichen Nutzung mit einer monatlichen Gebühr belegt", kritisierte der Geschäftsführer des Technikverbandes BVT, Willy Fischel, in Berlin.
Wirtschaft und Verbraucher monieren vor allem, dass Arbeitsmittel mit einer Zwangsgebühr belegt werden sollen, obwohl bei vielen nur theoretisch die Möglichkeit bestünde, über das Internet Radio und Fernsehen zu empfangen. Einer Umfrage unter 20.000 Betrieben zufolge würden 93 Prozent der Firmencomputer nur zum Arbeiten genutzt und nicht als Rundfunkempfangsgerät, erklärte die Industrie- und Handelskammer Köln. Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Gebühr für internetfähige Computer und Handys bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, der am 1. April vergangenen Jahres in Kraft trat. Ab kommendem Jahr sind demnach alle Computer mit Internet-Zugang bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden. Die Gebühr beträgt monatlich 17,03 Euro. Nicht betroffen sind lediglich Privathaushalte, die bereits einen Fernseher angemeldet haben.
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."